1984 hat das Bundesgericht die steuerliche Heiratsstrafe als verfassungswidrig erklärt. Die Kantone haben gehandelt und ihre Steuersysteme angepasst. Beispielsweise der Kanton Aargau mit der gemeinsamen Besteuerung und dem Vollsplitting. Bedeutet: man zählt die Einkommen der Paare zusammen, dividiert durch zwei und besteuert folglich zum halben Satz des Einkommens.
Das ist gesellschafts-und familienpolitisch adäquat. Im Laufe eines Arbeitslebens gibt es wohl kaum mehr Paare, bei welchen nur ein Partner erwerbstätig ist. Vor und nach der Kinderphase leisten beide zu sehr hohen Pensen Erwerbsarbeit, während der Kinderphase teilt man sich Erwerbs-und Familienarbeit in unterschiedlichen Pensen. Da sollte es doch keine Rolle spielen, wer, wann wieviel beiträgt zum gemeinsamen Einkommen. Familienarbeit wird heute von beiden Partnern geleistet. Erwerbsarbeit auch. Beides sollte in der modernen Familie gleichwertig sein.
Leider gilt im Aargau dieses Vollsplitting nur bei den kommunalen und kantonalen Steuern. Die Heiratsstrafe ist folglich nur bei diesen beiden Steuern abgeschafft. Bei den Bundessteuern warten wir darauf bis heute, weil sich das Parlament gegen diese einfache Lösung der Kantone sperrt und die verfassungswidrige Pendenz bis heute ungelöst lässt.
Nun soll also von Bundesbern diktiert die Individualbesteuerung her, was bedeutet, dass alle Kantone von unten bis oben ihre Steuersysteme umbauen müssen und 1,7 Millionen Steuererklärungen mehr produziert werden. Eine eigentliche Steuerrevolution. Abgesehen vom administrativen Aufwand, welche Paare danach haben, ihre Einkommens-und Vermögensverhältnisse und die jeweiligen Abzüge aufzudröseln, wird es mit der Individualbesteuerung verheirateter Paare auch intransparenter. Momentan müssen beide Partner mit ihrer Unterschrift für ihren Tribut an den Fiskus gerade stehen, in Zukunft füllen die Partner die Steuererklärungen autonom aus und haben potentiell auch keine gegenseitige Einsicht mehr. Sie können sich aber als Ehepaare der gegenseitigen Verantwortung trotzdem nicht entziehen bezüglich der Korrektheit der Angaben. Fehler können ja auch unbeabsichtigt entstehen.
Fazit:
Erstens ist dieser Umbau von der gemeinsamen Paarbesteuerung hin zur Individualbesteuerung ein Bürokratiemonster. Einerseits für die Kantone, deshalb sind sie ja auch dagegen, aber vor allem für die Ehepaare. Eine Kollegin von mir brachte es auf den Punkt. «Da ich die Steuererklärung mache, werde ich das wohl auch bei der zweiten tun müssen. Danke vielmals, lieber Fiskus.“
Zweitens will Individualbesteuerung angeblich Erwerbsanreize setzen, unterschlägt jedoch, dass beide Partner längst erwerbstätig sind. Der Fiskus soll uns Familien bittesehr nicht paternalistisch in die Familienorganisation eingreifen. Wie wir die Familien-und Erwerbsarbeit aufteilen ist unsere Sache.
Drittens will die Individualbesteuerung hohe Einkommen von Zweiverdienerpaaren belohnen, die teilzeitliche Aufteilung von Familien-und Erwerbsarbeit in der Kinderphase wird bestraft. Und zwar für Männer wie Frauen. Das ist weder sozial noch fortschrittlich, was die Gleichstellung betrifft und familienpolitisch ein Unsinn. Schliesslich sind die Kitakosten ja auch nicht ganz ohne.
Viertens ist die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und Pflichten. Wird individuell besteuert, bedeutet dies eine Ablehnung dieser ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft. Weshalb leben diejenigen, welche die Individualbesteuerung bevorzugen, nicht weiterhin im Konkubinat? Gibt es denn einen Ehezwang?
Fünftens kommt in diesem Jahr die Initiative der Mitte zur Abstimmung, welche die Abschaffung der Heiratsstrafe mittels gemeinsamer Besteuerung analog zu den Kantonen auch auf Bundesebene vorsieht. Bei einem Nein zur Individualbesteuerung, welche den Totalumbau des Steuersystems vorsieht und einem Ja zur Mitteinitiative, welche das Problem nur noch auf Bundesebene löst, wäre das dann ein kleiner unbürokratischer Schritt für unser Steuersystem, aber ein revolutionärer für die Ehepaare. Ein Schritt, auf den sie nun schon seit dem bundesgerichtlichen Urteil von 1984 warten. Und das ist jetzt 42 Jahre her.
Also Nein zur Individualbesteuerung und Ja zur gemeinsamen Besteuerung auch auf Bundesebene. Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe.