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2023 — Marianne Binder-Keller

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Kulissenschieberei bei der Landesverteidigung 

Inputreferat am Herbstanlass der Offiziersgesellschaft See-Gaster vom 29.10.2026

Ich bin geehrt, vor so vielen berufenen Sicherheits-und Armeespezialisten zu sprechen und ich danke Ihnen dafür. Ich freue mich auf das Gespräch mit meinem Kollegen aus dem Nationalrat Michael Götte, seines Zeichens Oberst in unserer Armee.  Er ist wie ich Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommissionen. Als solcher ist er wie viele Sicherheitspolitiker in grosser Sorge um die mangelnde Verteidigungsfähigkeit der Schweiz und engagiert sich für eine Armee, die ihren Auftrag, nämlich unser Land und die Bevölkerung zu schützen und zu verteidigen in diesen zunehmend eskalativen Zeiten erfüllen kann. Unsere Sorge um die Sicherheit der Schweiz, unsere Sensibilität als Sicherheitspolitiker für die Gefahren, welche auf uns zukommen und unser Engagement, diese abzuwehren, stehen aber im fatal umgekehrten Verhältnis zur Sensibilität in der Bundesversammlung und im Bundesrat. Da geht man nicht von der Bedrohung aus, von der sicherheitsgefährdenden Situation, welche mit Händen zu greifen ist, nein, man sagt sich, eine Bedrohung existiert erst, wenn deren Abwehr auch vorfinanziert ist und da letzteres im ordentlichen Budget schwierig wird, gibt es auch keine Bedrohung. 

Ich bin da eigentlich massvoll zynisch, denn jeder kann momentan in diesem Volkstheater Schweiz als geneigter Zuschauer feststellen, dass wir auf der Bundesbühne, wenn es um die Finanzierung der Sicherheit geht, seit Beginn der Vollinvasion der Russen in der Ukraine, seit vier Jahren also, die Kulissen herumschieben. Und zwar, notabene, tun das nicht einfach nur die linken Fraktionen, welche traditionell armeekritisch sind, die generell Waffen als des Teufels deklarieren, auch wenn sie der Verteidigung dienen, und die übersehen, dass die Ukraine nicht mit Wattebällen angegriffen wird und die nach wie vor die Abschaffung der Armee im Parteiprogramm haben. Nein, es sind fatalerweise bürgerliche Kräfte, welche die Gefahr unterschätzen. Welche den Kopf in den Sand stecken! Auch im Bundesrat! Ich hörte aus dem Umfeld eines Mitgliedes der Landesregierung, dass die Armee nur deshalb hyperventiliere, weil sie mehr Geld wolle, eine adäquate Bedrohung für die Schweiz gäbe es nicht. Ich komme auf die Kulissenschieberei zurück, bleibe jedoch beim Theater. 

Wie man vielleicht mitbekommen hat anlässlich der Debatte zu den Bilateralen III im Ständerat in der Herbstsession, spielte Schillers Tell keine unwesentliche Rolle zur Verfestigung von eigenen Positionen, weshalb ich den Sänger Tells und den grossen deutschen Dichter der Freiheit nun auch zitiere. Ich reise da zurück in meine Pubertät und befinde mich an einer 1. Augustfeier. Vorne der Redner, neben mir auf den Festbänken meine Brüder, welche gerade unter der Festbank, also unter unseren Hintern, aus Versehen einen Satz Frauenfürze explodieren liessen. Die Rede erlitt einen kleinen Unterbruch. Was der Redner nach der Rede meinen Brüdern sagte, bleibt protokolliert. Der Redner war unser Vater. Ich komme aber auf seine Rede. Sie war wie alle Reden jener Zeit geprägt vom Thema Freiheit. Vom Glück, freie Schweizerinnen und Schweizer zu sein. Eine Errungenschaft sei dies, welche hart erkämpft worden sei, welche immer wieder zu verteidigen sei. Wie dankbar wir für diese Freiheit sein können. Die Redner hatten allesamt den Zweiten Weltkrieg erlebt, als Erwachsene oder als Kinder, wie mein Vater. Sie waren geprägt von einer Zeit, in welcher die Schweiz umzingelt war von Faschisten und von Ländern, welche den Faschisten unterworfen waren. Es war eine Zeit, in welcher die Männer Aktivdienst leisteten und die Frauen sich um den Betrieb und die Familie kümmerten. 

Der Einmarsch der Nationalsozialisten stand bevor. Die Alpenfestung war bezogen und durch die äusseren Verteidigungslinien, die Badener Linie etwa oder die Linie, welche sich vom Jura her ins Fricktal an den Rhein hinunterzog, wäre das Mittelland, wo unsere Eltern lebten, nur noch marginal geschützt gewesen. Die Schweiz blieb verschont, weil die alliierten Streitkräfte, im Wesentlichen durch den Eintritt amerikanischer und kanadischer Einheiten Europa vor der faschistischen Diktatur befreiten. Die Neutralität hätte uns nicht geschützt. So, wie sie andere neutrale Länder auch nicht geschützt hat. 

Am Tag des Kriegsendes im Mai 1945 läuteten überall in der Schweiz die Kirchenglocken, zu denen meine Mutter und ihre Schwester das Spiel «Rogge a Rogge» vor dem Hotel Rosenlaube in Baden inszenierten. Man fasste sich, Rücken an Rücken stehend, unter die Arme und hievte sich wechselseitig in die Luft. Sie kennen diese Kindergymnastik vielleicht. Des Wertes der Freiheit war sich diese Generation bewusst und die Einsicht, dass dieses Land verteidigt werden muss im Ernstfall, war durch das Trauma des Zweiten Weltkrieges fraglos. 

Zurück zum Theater und zu Schiller, denn der fehlte kaum je in diesen Reden. «Wir wollen sein, ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr, wir wollen trauen auf den höchsten Gott, lieber den Tod, als in der Knechtschaft leben…» Ich sagte dann jeweils zu Hause, genervt, weil, wie erwähnt, pubertierend: «Jetzt haben wir es dann langsam gehört mit dieser Freiheit. Für unsere Generation war sie längst selbstverständlich, und wenn einer noch zu wenig davon hatte, dann nur noch Karl May, der sie über den Wolken wähnte, wo sie grenzenlos sein musste… 

«Lieber den Tod, als in der Knechtschaft leben.» Schillers Pathos, von einer Pubertierenden belächelt, ist in der Ukraine im Jahre 2026 bittere Realität. Ich hatte die Gelegenheit, im ersten Kriegsjahr, kurz vor Beginn des Winters mit dem damaligen Bundespräsidenten Ignazio Cassis nach Kiew zu reisen. Was die Russen in der Umgebung von Kiew, sie zogen dann ja wieder ab, anrichteten, was die Zeuginnen und Zeugen uns schilderten, liess uns das Blut in den Adern gefrieren. Wir besuchten ein Dorf, da hatten die Horden von 110 Häusern 85 in Grund und Boden geschossen. Vorerst hatten sie die Häuser geplündert, die Besitztümer mit Lastwagen weggekarrt, um dann das Dorf in Schutt und Asche zu legen. Sie folterten die Bewohner, um sie zur Herausgabe der versteckten Dorfpräsidentin zu bewegen, hatten jedoch keinen Erfolg. Als wir das Dorf besuchten, stand der bittere Winter bevor.  

Am Nachmittag trafen wir den Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenski. «Ich weiss, Herr Präsident“,  sagte er zu unserem Bundespräsidenten, „dass Sie aufgrund der Neutralität Probleme haben mit Waffenlieferungen, aber ein Land wie die Schweiz kann uns trotzdem im täglichen Abwehrkampf behilflich sein. Die Russen zerstören uns die öffentliche Infrastruktur, Wasserfassungen, Energieanlagen, Energienetze, welche täglich wieder instand gestellt werden müssen. Wie wollen nicht, dass die Menschen aus der Ukraine fliehen, es sind unsere Bürgerinnen und Bürger. Putins Taktik ist die Destabilisierung Europas mit Flüchtlingen. Indem Sie uns mit diesen Infrastrukturprojekten helfen, helfen Sie die Flucht zu verhindern. Das widerspricht Ihren Neutralitätsansprüchen nicht.» 

Ich sehe es so wie Selenski. Die reiche Schweiz muss sich das leisten können. Sie kann nicht abseitsstehen. Putin führt einen Entscheidungskrieg zwischen Diktatur und Demokratie. In der Ukraine wird auch unsere Sicherheit verteidigt, unsere Demokratie und unser Rechtsstaat. Wir sind Teil der westlichen und europäischen Rechtsstaats-und Sicherheitsarchitektur. Wir haben unseren Teil an dieser Sicherheitsarchitektur zu leisten, erstens, indem wir wieder selbst wieder verteidigungsfähig werden, im Ernstfall können wir uns nicht auf die Nato verlassen, für uns gilt Arikel 5 nicht, und zweitens, indem wir die Interoperabilität mit anderen Armeen in dieser Sicherheitsarchitektur stärken. Auf uns selbst gestellt sind wir verloren. Das Schweizer Volk sieht das Gott sei Dank auch so und hat die Neutralitätsinitiative, welche uns verteidigungsmässig sozusagen handlungsunfähig gemacht hätte, wuchtig mit über 70 Prozent abgeschmettert und kein einziger Stand hat zugestimmt. Die Schweizerinnen und Schweizer sind alles andere als so isolationistisch wie gewisse Kreise das gerne haben möchten. 

Zur geopolitischen Lage ist zu sagen, dass zum Krieg in Europa weitere Verwerfungen kommen. Nordkorea leistet Russland massive Unterstützung. 2027 soll gemäss China die Volksbefreiungsarmee «invasionsfähig» sein für Taiwan. 2028 hat die russische Rüstungsindustrie den grössten Vorsprung auf Europa, was nachher wieder ändern kann. Sprechen die drei sich ab, ist die Nato am Anschlag. Die USA haben im Gof zwei Jahresproduktionen von Patriots verschossen. Der US-Fokus liegt im pazifischen Raum. In verschiedenen Gegenden werden asymmetrische Kriege geführt. 

All dies betrifft uns direkt. Und jetzt wieder zu unserer Armee. Die Schweizer Luftverteidigung deckt aktuell 8% der Fläche ab. Wir haben viel zu wenig Munition und kaum Schutz gegen Drohnen und ballistische Bedrohungen. Was die Armee haben müsste, steht in x Berichten, im Schwarzen Buch und in weiteren Berichten, welche die Parlamentarier angefordert haben, um Zeit zu schinden und die Gelder zurückzuhalten. 

Sehr geehrte Damen und Herren. 

Eine ausserordentliche Situation, und es kann doch niemand behaupten, diese Situation sei planbar, es ist eine Zeitenwende, bedingt eine ausserordentliche Finanzierung. Man kann es drehen und wenden, wie man es will. Sparen kann und muss man immer, aber man kann nicht in dieser kurzen Zeit so viel Geld im Bundeshaushalt einsparen, wie die Armee jetzt dringlich benötigt, um Planungssicherheit zu erhalten. Weshalb die Kulissenschieberei bei der Finanzierung? Weil im Parlament Politikerinnen und Politiker sitzen, die genau wissen, wo «die anderen» sparen sollten. Und wenn in einer Bundesversammlung mit gesamthaft 246 Leuten 245 «andere» sind, dann wird es schwierig auf der Zeitachse. 

Der Zeitfaktor ist also zentral. Denn an jedem Tag, in jeder Woche, in jedem Monat, welche tatenlos verstreichen, wenn wir nicht bestellen können, multiplizieren sich die Kosten. Sie stellen jegliche Sparbemühungen in den Schatten. Weiter haben verschiedene Bundesratsparteien angekündigt, sie würden die Erhöhung der Mehrwertsteuer bekämpfen für die Armeefinanzierung. Also bittesehr! Dann bleibt letztlich nur noch die ausserordentliche Finanzierung mit einer Lösung der Schuldenbremse. Die Landesregierung und das Parlament müssen endlich die «Ausserordentlichkeit» der Situation anerkennen. Ausserordentliche Situationen bedingen eine ausserordentliche Finanzierung. Und genau das ist der Inhalt meines Vorstosses, der seit einem Jahr in den Kommissionen mäandert. Was nicht ordentlich finanziert werden kann, muss mit Fremdmitteln finanziert werden können, um den ausserordentlichen Bedarf zu decken. Für die notwendige Nachrüstung und Modernisierung der Armee sind in den nächsten Jahren enorme Investitionen erforderlich, welche kaum über das ordentliche Bundesbudget finanziert werden können. 

Art. 58 Abs. 1 der Bundesverfassung enthält eine Bestandsgarantie zugunsten der Schweizer Armee. Diese muss gemäss Art. 93 Abs. 1 des Militärgesetzes (MG) derart ausgerüstet sein, dass sie die ihr in Art. 58 Abs. 2 BV zugewiesenen Aufgaben der Kriegsverhinderung, der Erhaltung des Friedens und der Verteidigung des Landes und seiner Bevölkerung zeitgerecht und vollumfänglich erfüllen kann. Zeitgerecht bedeutet spätestens bis zur erforderlichen Leistungserfüllung. Lücken sind zulässig, soweit sichergestellt ist, dass diese Lücken innerhalb der Vorwarnzeit bis zur Leistungserfüllung geschlossen werden können. Der Bund ist damit nach Art. 58 BV verpflichtet, eine funktionsfähige Armee zu unterhalten, die den gewandelten geopolitischen Herausforderungen im Zeitpunkt einer Bedrohung der Schweiz gewachsen ist.

Gemäss Art. 126 Abs. 1 BV hält der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht. Sollen zusätzliche Ausgaben getätigt werden, müssen diese durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Einsparungen kompensiert werden. Dazu wird ein jährlicher Höchstbetrag der Gesamtausgaben festgelegt, der sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen richtet (Art. 126 Abs. 2 BV). 

Der Höchstbetrag gemäss Art. 126 Abs. 2 BV kann bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf angemessen erhöht werden. Über eine Erhöhung beschliesst die Bundesversammlung mit dem qualifizierten Mehr der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte (Art. 126 Abs. 3 i.V.m. Art. 159 Abs. 3 lit. c BV). Konkretisierend führt Art. 15 Abs. 1 lit. a des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) aus, erforderlich sei eine aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung wie eine schwere Rezession, eine Naturkatastrophe oder kriegerische Ereignisse. Damit ist durch die Verfassung gewährleistet, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Pflicht und Verantwortung der Unterhaltung einer funktionsfähigen, verteidigungsbereiten Armee gemäss Art. 58 BV trotz bzw. ausserhalb der Schuldenbremse wahrnehmen kann. Art. 126 Abs. 3 BV ist eine Norm, die der Bundesversammlung Interpretationsspielraum einräumt. Grundsätzlich kann und muss die Bundesversammlung von dieser Kompetenz Gebrauch machen, unabhängig vom hier geforderten neuen Bundesgesetz. 

Gegen die Zulässigkeit einer Finanzierung des erforderlichen Aufwuchses der Armee ausserhalb der Schuldenbremse wird vielfach vorgebracht, es liege keine vom Bund nicht steuerbare Entwicklung vor, man hätte während Jahren im ordentlichen Budget mehr Geld in die Armee investieren können. Diese Argumentation verkennt, dass es angesichts des jahrzehntelangen Friedens in Europa für das Parlament schlicht keine Notwendigkeit gab, mehr Geld in die Armee zu investieren. Die Ereignisse vom Februar 2022 und jetzt die Ereignisse im Jahr 2025 sind im höchsten Masse disruptiv und waren schlicht nicht vorhersehbar. Und wenn Disruptionen dazu führen, dass die Verteidigungsbereitschaft und Unabhängigkeit der Schweiz gefährdet ist, zwingt Art. 58 der Bundesverfassung das Parlament dazu, diese Verteidigungsbereitschaft schnellstmöglich wieder herzustellen. Es ist das oberste Gebot der Verfassung, ja der finale Zweck der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die Freiheit und die Rechte des Volkes zu schützen und die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes zu wahren (Art. 2 Abs. 1 BV).

Der Kriegsausbruch in der Ukraine ist eine ausserordentliche Entwicklung. Nun ist es am Bund, von seiner Befugnis nach Art. 126 Abs. 3 BV Gebrauch zu machen und durch Schaffung eines ausserordentlichen Armeebudgets seine Verpflichtungen gegenüber der schweizerischen Bevölkerung zu erfüllen und zur Wahrung einer sicheren und stabilen Friedensordnung in der Schweiz und in Europa beizutragen. 

Der Fonds für die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz soll als Auffanglösung dienen, welche sicherstellt, dass jene Investitionen in die Armee zeitgerecht getätigt werden können, welche nicht über den ordentlichen Voranschlag finanziert werden können. Soweit es möglich ist, diese Investitionen aufgrund von Sparmassnahmen in anderen Bereichen oder aufgrund von Mehreinnahmen infolge Steuererhöhungen über den ordentlichen Voranschlag zu finanzieren, darf der Fonds nicht beansprucht werden.

Die Schweiz muss ihre Verteidigungsbereitschaft wiederherstellen. Wir schulden allen Menschen, insbesondere der jungen Generation, eine Schweiz, in der sie in Frieden und Freiheit leben und sich frei entfalten können.

Ich danke Ihnen. 

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