Meine Vorstösse
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) vorzulegen, mit der Artikel 74 Absatz 2 NDG so angepasst wird, dass ein Organisationsverbot durch den Bundesrat nicht mehr zwingend einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen voraussetzt. Massgebend für ein Verbot soll stattdessen einzig die eigenständige Gefahreneinschätzung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sein, namentlich gestützt auf die Beobachtungsliste nach Artikel 72 NDG. Die übrigen Bestimmungen des Artikels 74 NDG sollen unverändert bleiben.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Regelung des Eigengebrauchs im Urheberrechtsgesetz (Art. 19 URG) so anzupassen, dass Werke der Literatur und Kunst in digitaler Form im Unterricht sinnvoll genutzt werden können.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Wirksamkeit und das Potenzial der bestehenden sowie der weiterzuentwickelnden Massnahmen zu prüfen, um die Aktivitäten der Schweizer Unternehmen in der Ukraine mittel- und langfristig zu unterstützen.
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Revolutionsgarde der Islamischen Republik als terroristische Organisation einzustufen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um deren Aktivitäten, Finanzierung und Netzwerke in der Schweiz zu unterbinden.
Die Revolutionsgarde der Islamischen Republik als terroristische Organisation einstufen
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang die Schweiz ihre Unterstützung im Bereich der humanitären Minenräumung ausbauen kann. Organisationen wie die Fondation suisse de déminage (FSD) oder die humanitäre Minenräumung durch SWISSINT leisten direkte Hilfe durch den Einsatz spezialisierter Einheiten sowie durch gezielte Aufklärungs- und Ausbildungsarbeit. Dadurch werden lokale Akteure befähigt, Minenräumung künftig eigenständig weiterzuführen.
Die SBB haben den IC-Viertelstundentakt zwischen Zürich und Bern mit Halt in Aarau angekündigt. Einführungsdatum wäre Dezember 2020 gewesen. Mit diesen Halten wird Aarau als Knotenbahnhof im Schweizer Taktfahrplan-System aufgewertet und zahlreiche Linien des Fern- und Regionalverkehrs im Schweizer Mittelland profitieren davon.
Für den Wirtschaftsraum Aarau mit seinen 220000 Einwohnern, für den ÖV-Knoten Aarau, der etwa die Hälfte der Kantonsfläche einschliesst, sowie auch zusätzlich Gebiete des angrenzenden Kantons Solothurn, sind diese angekündigten IC-Halte grundlegend. Wann darf mit der Einführung dieser IC-Züge gerechnet werden?
Die sicherheitspolitische Lage in Europa ist volatil. Mehrere Staaten rüsten auf, Konflikte dauern an, hybride Operationen nehmen zu. Eine weitere militärische Eskalation innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre kann nicht ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Kurzfristige Einsatzbereitschaft
1.1. Welche militärischen Fähigkeiten stehen der Schweiz innerhalb von 30 Tagen real verfügbar zur Verfügung?
1.2. Welche Verbände sind voll ausgerüstet und innert welcher Frist mobilisierbar?
1.3. Wo bestehen akute materielle oder personelle Engpässe?
2. Durchhaltefähigkeit im Eskalationsfall
2.1. Über welche gesicherten Munitions-, Ersatzteil- und Treibstoffreserven verfügt die Armee aktuell?
2.2. Wie lange könnte die Schweiz bei erhöhtem Bereitschaftsgrad oder partieller Mobilisierung durchhalten?
2.3. Welche Sofortmassnahmen sind vorgesehen, um bestehende Lücken innert 24 Monaten substanziell zu reduzieren?
3. Schutz kritischer Infrastruktur und Resilienz
3.1. Wie ist der Schutz von Energieversorgung, Verkehrsknoten, Kommunikationsnetzen und Führungsinfrastruktur militärisch und zivil koordiniert?
3.2. Welche Szenarien hybrider Angriffe wurden konkret durchgespielt?
3.3. Wo bestehen erkannte Verwundbarkeiten?
4. Finanzielle und beschaffungsrechtliche Beschleunigung
4.1. Wie begründet sich die Diskrepanz zwischen der Schweiz (BIP 0,7%) und der Mehrzahl der relevanten europäischen Staaten (BIP Ziel 3,5 bis 5%) – wird die Bedrohung unterschiedlich beurteilt?
4.2. Welche Investitionen wären notwendig, um die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit bis 2028 signifikant zu erhöhen?
4.2. Sind beschleunigte Beschaffungsverfahren vorgesehen?
4.3. Wird die Einrichtung eines befristeten sicherheitspolitischen Sonderkredits geprüft?
5. Internationale Einbettung und Neutralität im Krisenfall
5.1. Welche vorbereitenden Absprachen bestehen mit europäischen Partnerstaaten hinsichtlich Luftraumsicherung, Logistik, Cyberabwehr und Lageaustausch?
5.2. Wie wird bewaffnete Neutralität konkret gewährleistet, falls die Schweiz indirekt vom Konflikt betroffen ist?
5.3. Welche rechtlichen oder organisatorischen Anpassungen wären kurzfristig erforderlich?
Der NDB kann eine genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme anordnen, wenn:
a. eine konkrete Bedrohung im Sinne von Artikel 19 NDG Absatz 2 Buchstaben a-e gegeben ist oder die Wahrung weiterer wichtiger Landesinteressen nach Artikel 3 dies erfordert;
b. …
Gewaltextremismus. Bessere nachrichtendienstliche Kontrolle von gewalttätig-extremistischen Personen
Der Bundesrat wird beauftragt, die Weisungen und Wegleitungen zur Stimmrechtsbescheinigung von Unterschriften für nationale Volksbegehren zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, damit die Bescheinigungspraxis verhältnismässig erfolgt und der eigenhändigen Willensäusserung der stimmberechtigten Personen angemessen Rechnung getragen wird.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Assistenzleistungen im Familienkontext oder innerhalb eines Haushalts beim Ausfüllen der Personalien zulässig sein können. Voraussetzung ist, dass sie älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen dienen, im Rahmen alltäglicher Unterstützung erfolgen und die eigenhändige Unterschrift den politischen Willen klar zum Ausdruck bringt.
Verhältnismässige Stimmrechtsbescheinigung bei Volksinitiativen und Referenden
Der Bundesrat wird gebeten, notwendige gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, respektive zu konkretisieren, welche sicherzustellen, dass in der Schweiz neben der staatlichen Rechtsordnung keine parallelen Normen- oder Rechtssysteme mit rechtsverbindlichem oder faktisch verpflichtendem Charakter Geltung erlangen.
Insbesondere soll der Bundesrat:
- die Anerkennung der ausschliesslichen Geltung der schweizerischen Rechtsordnung als eigenständiges und zwingendes Integrationskriterium normieren;
- die Anwendung, Durchsetzung oder öffentliche Propagierung paralleler oder alternativer Rechtssysteme, welche die schweizerische Rechtsordnung relativieren oder ersetzen würden, explizit ausschliessen;
- die entsprechenden Verordnungen und Vollzugshilfen des Bundes anpassen, um den kantonalen und kommunalen Behörden eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten.
Sicherstellung der Einheit der schweizerischen Rechtsordnung und Ausschluss paralleler Rechtssysteme
Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die nachhaltige Finanzierung der spezialisierten Pflege mit medizinischen Dienstleistungen von Patienten und Patientinnen mit einer Querschnittlähmung oder mit einer tetraplegischen Symptomatik wie Amyotrophe Lateralsklerose ALS, Multiple Sklerose MS oder Parkinson zu schaffen im Falle einer Ausnahmesituation. Dies zur Überbrückung einer folgenschweren und akuten Lücke zwischen Spital- und Pflegegesetz.
Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht vorzulegen, der Kosten und Nutzen der Arbeitsmigration für die Schweiz grundlegend aufarbeitet und aufzeigt. Dies unter Betrachtung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Impulse, der Bildung, Forschung und Innovation, der kulturellen Vielfalt, des Arbeitskräftepotentials, der demografischen Entwicklung, der Auswirkungen auf den Schweizer Binnenmarkt bezüglich Konsum und Investitionen, der Effekte auf die Altersvorsorge, das Gesundheitssystem und die Langzeitpflege sowie der Effekte auf die öffentliche Infrastruktur und auf die Umwelt. Es soll des Weiteren konkret dargelegt werden, welche Folgen bis ins Jahr 2100 eine fehlende Zuwanderung im Sinne der «Nachhaltigkeits-Initiative» hätte und wie sich sinkende Bevölkerungszahlen auf die oben genannten Bereiche auswirken würden.
Gemäss Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung ist auch der waffenlose Militärdienst vorgesehen. Besondere Bewilligungsinstanzen entscheiden darüber. Um innerhalb der Armee unnötige Abgänge in den Zivildienst zu vermeiden, bräuchte es einen niederschwelligeren, weniger komplizierten Zugang zum waffenlosen Militärdienst. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie dieser Zugang erleichtert werden kann und mehr Rechtsgleichheit in der Abwicklung der Verfahren geschaffen werden kann zwischen dem Zugang zum waffenlosen Dienst innerhalb der Armee und dem Zugang zum Zivildienst.
Erleichterter Zugang zum waffenlosen Militärdienst gemäss Artikel 16 des Militärgesetzes
Der Bundesrat wird beauftragt, darzulegen, wie die Wiederherstellung der defensiven Durchhaltefähigkeit und territorialen Resilienz der Schweiz nach den Grundsätzen der Konzeption ZEUS 1990 mit heutigen sicherheitspolitischen Anforderungen und wirtschaftspolitischen Interessen in Einklang gebracht werden kann.
Der Bericht soll insbesondere prüfen:
- Wie zentrale Elemente der Konzeption ZEUS 1990 (Dezentralisierung, Redundanz, Mobilmachungsfähigkeit, geschützte Infrastrukturen, territoriale Verteidigung) in ein aktualisiertes Konzept für die heutige Landesverteidigung überführt werden können.
- In welchem Umfang sicherheitspolitisch relevante Investitionen in Logistik, Infrastruktur und Grundversorgung (z. B. Materiallager, Sanitätsdienste, Transportflotten, Bauten, IT-Resilienz) unmittelbar in der Schweizer Volkswirtschaft ausgelöst werden können.
- Welche Projekte sich für eine rasche, konjunkturwirksame Umsetzung eignen, insbesondere durch Schweizer Unternehmen, Kantone und zivil-militärische Partnerschaften.
- Wie das strategische Gleichgewicht zwischen ausländischen Hochtechnologiebeschaffungen und eigenständiger Verteidigungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann – unter der Prämisse, dass Investitionen in die Schweiz a) schneller wirken, b) die Abhängigkeit reduzieren und c) volkswirtschaftlichen Nutzen stiften.
- Ob die heutige Rüstungsplanung in der Lage ist, das Prinzip der Durchhaltefähigkeit abzubilden, wie es ZEUS vorsah – auch im Hinblick auf die gegenwärtige geopolitische Unsicherheit und auf mögliche Versorgungsunterbrüche bei Auslandslieferungen.
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die ausserordentliche Finanzierung der Nachrüstung der Schweizer Armee vorzulegen. Darin schafft er die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines befristeten, mit Fremdmitteln finanzierten Fonds für die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Der Fonds soll jährlich jene Investitionen in die Armee finanzieren, welche nicht über den ordentlichen Voranschlag finanziert werden können.
Der Bundesrat wird beauftragt, den 2015 veröffentlichten Bericht «Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung» zu aktualisieren und diesen mit neuen und relevanten Entwicklungen zu ergänzen.
Aktualisierung des 2015 erstellten Berichtes zu Menschenhandel und Prostitution
Der Bundesrat wird beauftragt, im nächsten Voranschlag sowie dem Finanzplan für die kommenden Jahre die entsprechenden Ressourcen im Bereich Prävention Rassismus einzustellen. Damit soll insbesondere der besorgniserregenden Entwicklung im Bereich Antisemitismus in der Schweiz besser Rechnung getragen werden, indem die Gelder für konkrete und effiziente Projekte nicht gekürzt werden.
Während die Schweiz in der Grundlagenforschung an der Spitze steht, besteht in der klinischen Forschung, laut einem Bericht der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften die Gefahr, den Anschluss an die Spitzenposition zu verlieren. Die patientenorientierte klinische Forschung hinkt in der Schweiz hinter der Grundlagen- und experimentellen Forschung hinterher und schneidet im internationalen Vergleich ebenfalls schlechter ab als führende Länder.
Eine starke klinische Forschung ist entscheidend für eine hochwertige medizinische Versorgung, und der gesellschaftliche Nutzen dieser Forschung ist unbestritten. Dennoch beobachten wir seit Jahren einen Rückgang der klinischen Studien in der Schweiz. Der Bund hat die Notwendigkeit, die klinische Forschung zu fördern, immer wieder aufgegriffen, wie im Bericht des Bundesamtes für Gesundheit zu den Massnahmen zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie für den Zeitraum 2022-2026.
Um in Zukunft eine gute medizinische Versorgung in der Schweiz sicherzustellen, sind dringend zusätzliche finanzielle Mittel zur Förderung der klinischen Forschung erforderlich.
Unabhängige nicht profitorientierte klinische Krebsstudien leisten einerseits einen Beitrag zur Qualität und zur besseren Versorgung von Krebspatienten. Gleichzeitig leisten viele der Therapieoptimierungsstudien der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für klinische Krebsforschung (SAKK) auch einen Beitrag zur Kostensenkung. Hier wird untersucht bei welchen Patienten diese Therapien in der Schweiz am besten wirken und ob diese Therapien weniger lang oder weniger oft appliziert werden können, bei gleichbleibenden oder besseren Therapieergebnissen für die Patienten.
Die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung durch das SBFI gemäß Art. 15 FIFG für Organisationen wie die SAKK muss unbedingt verstärkt werden.
Dem Schweizerischen Nationalfonds stehen jährlich etwa CHF 1 Milliarde zur Verfügung. Laut dem Bericht der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften fliessen jedoch nur rund CHF 10 Millionen pro Jahr über das IICT des SNF in die klinische Forschung, während der Grossteil der Mittel in die Grundlagenforschung investiert werden.
In anderen Ländern wird die akademische klinische Forschung auch durch Gelder der Pharmaindustrie unterstützt. So müssen in Italien Pharmafirmen 5% der Marketingausgaben an die AIFA (Agenzia Italiana del Farmaco) für die akademische klinische Forschung abliefern.
Ich stelle deshalb folgende Fragen:
- Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die klinische Krebsforschung, deren Bedeutung er anerkennt, stärker zu unterstützen?
- Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, auf die Finanzierung der klinischen Krebsforschung durch den SNF Einfluss zu nehmen und ist er bereit, die erhebliche Unterfinanzierung zu beheben?
- Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat die unabhängige klinische Krebsforschung in der Schweiz wie zum Beispiel in Italien auch mit Pharmageldern zu unterstützen? Könnten die Rückzahlungen im Rahmen der regelmässigen Preisüberprüfungen oder der zurzeit im Rahmen des Kostendämpfungspaket 2 diskutierten Kostenfolgemodelle (Art 52e) teilweise für klinische Krebsforschung zurückbehalten werden (z.B. Therapieoptimierungsstudien zur Verbesserung der Qualität oder zur Senkung von Kosten in der OKP)?
- Wie kann sichergestellt werden, dass Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung, die gemäß Art. 15 FIFG in der klinischen Forschung tätig sind und klinische Studien durchführen, wie zum Beispiel die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für klinische Krebsforschung, künftig mehr finanzielle Mittel erhalten?
- Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, auf die Finanzierung der klinischen Krebsforschung durch die Kantone Einfluss zu nehmen und ist er bereit, diese zur Mitwirkung und Beteiligung einzubinden?
Sicherstellung der Finanzierung der unabhängigen klinischen Krebsforschung in der Schweiz
Der aus Japan stammenden Blatthornkäfer (Popillia japonica) mit einem Spektrum von über 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien wird zu einer zunehmenden Gefahr für den Gartenbau, die Landwirtschaft und die Umwelt. Die Engerlinge schädigen insbesondere Wiesen- und Rasenflächen, die erwachsenen Tiere Blätter, Blüten und Früchte. Handel und Transport ermöglichen die Verschleppung über sehr weite Distanzen. Die lokale Verbreitung beträgt 1 bis 20 km pro Jahr. Im Sommer 2024 warnte der Bund die Bevölkerung.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Existiert beim Bund eine Prognose der zu erwartenden Schäden aufgrund der Populationsflugzeiten 2024-2029?
2. Wie wird die Bedeutung dieser phytosanitären Bedrohung für die Schweizer Landesversorgung eingeschätzt?
3. Neben der Landwirtschaft, dem Weinbau oder dem Gartenbau sind weitere Branchen wie etwa die Bauwirtschaft betroffen. Welche sind dies?
4. Existieren eine Gesamtschau, Massnahmenpläne oder Synergien mit betroffenen Berufsverbänden bei Notfallszenarien?
5. Weitere schädliche Organismen durch den Klimawandel und die internationalen Handelsströme erreichen die Schweiz. Wird hier die Forschung im Bereich der phytosanitären Bedrohungen adäquat gefördert?
6. Inwiefern wird die Bevölkerung einbezogen bei der Bekämpfung des Japankäfers?
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden – national, kantonal aber auch regional – im Umgang mit kriminellen Asylsuchenden, im speziellen aber auch mit Gruppierungen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, sowie den Rechtsstaat gefährden, optimiert werden kann.
Die Auslastung insbesondere in den grossen Bahnknoten steigt zunehmend und Zulaufstrecken erreichen ihre Kapazitätsgrenzen. Das Fricktal ist der einzige nationale Korridor nach Basel, auf dem noch kein Infrastrukturausbau für einen S-Bahn-Viertelstundentakt beschlossen wurde.
Auf den nationalen Zulaufstrecken nach Basel überlagert sich, wie sonst nirgends, der starke Güterverkehr der Nord-Süd-Achse mit dem nationalen und regionalen Personenverkehr. Weder im Knoten Basel, wo separate Gleise für eine Entflechtung der S-Bahn fehlen, noch auf den nationalen Zulaufstrecken, allen voran im Fricktal, werden die heutigen Infrastrukturkapazitäten die künftige Nachfrage bewältigen können.
Angebotsausbauten im regionalen und nationalen Personenverkehr sind quasi unmöglich, freie Trassen für neue internationale Personenverkehrsangebote nicht verfügbar. Entflechtungen der Verkehrsarten in den neuralgischen Abschnitten sowie Kapazitätsausbauten auf den Strecken mindern Engpässe und erhöhen Flexibilität und Betriebsstabilität. Damit das Gesamtsystem im Bahnknoten Basel zukunftsfähig und verlässlich wird, müssen neben der Realisierung des Tiefbahnhofs Basel SBB und dem gewünschten Wiederausbau der Bahnstrecke Winterthur-Basel für den Personenverkehr auch die nationalen Zulaufstrecken nach Basel, insbesondere das Fricktal, entsprechend gestärkt werden.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Was wären die Auswirkungen eines sich akzentuierenden Kapazitätsengpasses auf den nationalen Zulaufstrecken nach Basel?
- Wie wäre die andauernde Angebotsstagnation des regionalen Personenverkehrs (S-Bahn) in der prosperierenden Agglomeration Basel, z. B. im Fricktal, im Kontext der Perspektive BAHN 2050 und der Klimapolitik der Schweiz begründbar?
Eine gut ausgebaute Zulaufstrecke im Fricktal stärkt den nationalen und internationalen Bahnverkehr
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die geplante Entflechtung des Verkehrs im Bahnknoten Basel inkl. Zulaufstrecken wie im Fricktal rechtzeitig erfolgen kann?
Das Parlament hat den Bundesrat mit einem Aktionsplan und einer Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus beauftragt. In diesem Zusammenhang stelle ich Fragen zur Datenerhebung von rassistischen und antisemitischen Taten als Staatsaufgabe.
- Zieht der Bund in Betracht, schweizweit qualitative und quantitative Daten zu erheben und auf welche relevanten Datenquellen würde er sich stützen?
- Sieht der Bund in Betracht, die Erfassung solcher Daten als Staatsaufgabe zu übernehmen oder stützt er sich auf die Datenerfassung von Betroffenen-und zivilgesellschaftlichen Organisationen?
- Welche Publikationen und Berichte dienen ihm als Evidenzgrundlage für gezielte Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus?
- Können mit der aktuellen Evidenzlage spezifische Daten auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie zu den Diskriminierungserfahrungen und Einstellungen bestimmter Bevölkerungsgruppen ausgewiesen werden?
- Teilt der Bundesrat die Sicht, dass unterschiedliche Methoden und dadurch fehlende vollständige Erfassung der unterschiedlichen Betroffenenorganisationen eine Evidenzgrundlage für Rassismus und Antisemitismus erschweren oder gar zu einer Verzerrung der Datenlage führen kann und einem Underreporting?
Evidenzbasierte Grundlagen für die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus
Staatsverweigererinnen und Staatsverweigerer – in Deutschland oftmals als Reichsbürger oder Selbstverwalter bezeichnet – sprechen dem Staat die Legitimation ab. Sie halten sich nicht an Gesetze, bezahlen Steuern nicht oder erst nach Pfändungsandrohung und sie belästigen Behördenmitarbeitende. Letzteres zeigte eine neue Umfrage bei den Schweizer Betreibungsämtern eindrücklich auf. In Deutschland wird die Gruppe mit nationalistischem und rechtsextremen Gedankengut in Verbindung gebracht. Waffenfunde bei Razzien durch Sicherheitsbehörden bezeugen dort ein erhöhtes Gewaltpotenzial dieser Gruppierungen. Studien und Medienberichte deuten auf ein reges Treiben der staatsverweigernden Szene auch in der Schweiz hin. Aus diesem Grund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Auf wie viele Personen schätzt der Bundesrat die staatsverweigernde Szene in der Schweiz?
- Wächst oder schrumpft die Szene?
- Wie schätzt der Bundesrat das Gewaltpotenzial dieser Bewegung in der Schweiz ein?
- Welche Verbindungen bestehen in der Schweiz zu rechtsextremen Gruppierungen? Welche Überlappungen gibt es in der «Mitgliedschaft»?
- Welche Verbindungen bestehen zwischen Schweizer Staatsverweigerern und der deutschen Reichsbürger-Struktur?
- Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die Schweiz nicht als Ausweichstandort für staatsverweigernde Szenen wird, welchen im nahen Ausland die Strafverfolgung oder die Überwachung durch den Staatsschutz droht?
- Über welche Instrumente verfügt der Bundesrat, um auf die Bedrohung durch diese Szene angemessen reagieren zu können? Genügt beispielsweise Art. 8 Abs. 2 Bst. c. des Waffengesetzes um Staatsverweigerern bei Bedarf den Erwerb einer Feuerwaffe zu untersagen?
Staatsverweigernde Szene in der Schweiz. Eine unterschätzte Bedrohung?
In der Schweiz pflegen laut der Bedürfnis- und Bedarfsabklärung (EBG, 2019) 11,5% der Wohnbevölkerung ihre Angehörigen. Den prozentual grössten Teil leisten Personen zwischen 50 und 64 Jahren. Laut dem BFS wenden Frauen für die Betreuung von erwachsenen Personen jährlich 20 Millionen Stunden auf. Zwei Drittel der betreuenden Angehörigen sind erwerbstätig. Knapp 30% der betreuenden Angehörigen leben mit den zu betreuenden Personen im gleichen Haushalt. Das derzeitige historisch gewachsene Versicherungssystem kennt uneinheitliche Versicherungsleistungen für familiäre Betreuungs- und Pflegeleistungen und benachteiligt verschiedene Personengruppen von bedürftigen und versorgenden Angehörigen. Dies wirft Fragen bezüglich Gleichbehandlungsgrundsatz auf, ebenso bezüglich angemessenen Entschädigungen.
Versicherungsleistungen für betreuende und pflegende Angehörige
In der Schweiz pflegen laut der Bedürfnis- und Bedarfsabklärung (EBG, 2019) 11,5% der Wohnbevölkerung ihre Angehörigen. Dies wirft Fragen bezüglich des monetären Wertes dieser Arbeit auf und den finanziellen Auswirkungen.
In verschiedenen Regionen der Schweiz besteht ein Mangel an (Fach)Ärztinnen und Ärzten, der durch den Zulassungsstopp verschärft wird.
Was unternimmt der Bund, um die Kantone in ihrer Pflicht zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung bestmöglich zu unterstützen?
Mangelnde Gesundheitsversorgung verhindern. Keine zusätzliche Verschärfung durch den Fachärztestop
Der Bundesrat wird eingeladen, so schnell wie möglich, spätestens jedoch im Rahmen von Bahn 2050, die Bahnstrecke von Basel via Koblenz und Bülach nach Winterthur für den Personen- und Güterverkehr auszubauen.
Wie ist die Regelung der SERV Schweizerische Exportrisikoversicherung betreffend dem Sachverhalt, Exporte in die Ukraine und einen allfälligen Wiederaufbaus der Ukraine zu versichern, insbesondere in Bezug auf kritische Infrastruktur, noch vor Ende des Krieges, und besteht heute die Möglichkeit einer SERV-Beteiligung, ähnlich wie dies offenbar im Fall des Vereinigten Königreichs ist?
Die EU hat 2022 die Verbreitung russischer Staatsmedien unterbunden, einschliesslich Kabel, Satellit, Webseiten oder Apps. Kriegspropaganda und Desinformation des russischen Aggressors bilde einen Missbrauch der Redefreiheit und tangiere die Sicherheit. Zwar teilt der Bundesrat die Beurteilung dieser Medien, lässt sie jedoch trotzdem ungehemmt zu. Ist der Bundesrat bereit, für die Schweiz als Teil der gemeinsamen sicherheitspolitischen Interessen in Europa eine Neubeurteilung vorzunehmen?
Der Nationalrat hat einen Vorstoss gutgeheissen, der den Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die systemrelevanten Banken so anzupassen, dass an das oberste Organ und an für die Geschäftsführung (operativ/und oder strategisch) verantwortliche Personen – u.a. CEO, VR-Präsidium, aber auch Risk-Management etc. – keine Bonuszahlungen erfolgen dürfen. Damit hat es den Unwillen über die jüngsten Vorkommnisse im Zusammenhang mit der staatlichen Rettung der CS zum Ausdruck gebracht und dem Umstand Rechnung getragen, dass diese hohen Bonusauszahlungen in keinem Verhältnis stehen zur Leistung der Akteure. Die Frage, inwiefern die Abschaffung der Bonuszahlungen jedoch die Lösung eines Systems sind, in welchem viel zu hohe Löhne üblich sind, steht im Raum. Die Abschaffung eines variablen Lohnanteils Bonus kann ja auch kompensiert werden mit einem höheren Fixlohn. Gemäss der Stiftung Ethos gibt es solche Beispiele.
Die vorgesehene Aufhebung der Direktverbindung Baden Bern oder die fehlenden schnellen Zugverbindungen im Freiamt exemplarisch, sowie die aktuelle Planungssituation zum STEP AS 2035 allgemein, zeigen, dass das Zugsangebot quantitativ erhöht, aber qualitativ eine durchzogene Bilanz zu verzeichnen ist (Direktverbindungen, Reisezeiten). Die mutmasslich geringe Verlagerungswirkung von der Strasse auf die Schiene ist sowohl mit Blick auf den Kundennutzen als auch die Einhaltung der Klimaziele problematisch.
Gleich zwei Schweizer Diplomatinnen haben sich im Iran öffentlich mit Ganzkörperverschleierung ablichten lassen. Eine der Frauen anlässlich des Besuches des spirituellen Zentrums des schiitischen Islam in Qom, verbunden ausgerechnet auch mit Ursprüngen der iran. Revolution.
Willkommene Instrumentalisierung von Schweizer Diplomatinnen zugunsten des iranischen Regimes
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstatten, inwiefern, gestützt auf die Bundesverfassung Artikel 8 Absatz 1-3; Artikel 10 Absatz 2; Artikel 11 Absatz 1; Artikel 19, sowie Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe g eine Grundlage geschaffen werden kann, welche allen Kindern an unseren Kindergärten und Schulen die gleichen Rechte und die gleichen Freiheiten garantieren und den Kinderschutz gewährleisten.
Der Bundesrat wird beauftragt, das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien, das am 2. Juli 1935 in Kraft trat, zu kündigen. Aufgrund dieses Abkommens gilt für Iranerinnen und Iraner das Personenrecht, das Familien- und Erbrecht des Herkunftslandes.
Die Schweiz gilt als Gastgeberland für zahlreiche internationale Organisationen und versteht sich als Hüterin der Menschenrechte. Entsprechend kommt ihr beim Schutz von verletzlichen Personengruppen eine besonders grosse Verantwortung zu.
Bei problematischen Trennungen und Scheidungen besteht die Gefahr, dass die Interessen der involvierten Kinder aus dem Fokus rücken. Nicht selten verlieren Kinder dabei die Beziehung zum getrenntlebenden Elternteil.
1934 hat der Bundesrat mit dem Kaiserreich Persien ein Abkommen abgeschlossen, aufgrund dessen für Iranerinnen und Iraner das Familienrecht des Herkunftslandes gilt. Seit dem Mullah-Regime gilt im Iran das Schariarecht, das nicht ansatzweise in unsere Rechtsordnung passt.
1934 hat der Bundesrat mit dem Kaiserreich Persien ein Abkommen abgeschlossen, aufgrund dessen für Iranerinnen und Iraner das Familienrecht des Herkunftslandes gilt. Seit dem Mullah-Regime gilt im Iran das Schariarecht, das nicht ansatzweise in unsere Rechtsordnung passt.
Die Migration innerhalb Europas hat in den letzten Monaten, nach der Covidpandemie und nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine, wieder zugenommen. Eine besonders bedeutende Rolle nehmen dabei die Routen über den Balkan ein, damit verbunden die Visa Entscheide Serbiens.
Migration. Visapolitik Serbiens, Westbalkanroute und Folgen für die Schweiz
Die Bedrohungssituation ist evident, es geht um die Schutzinteressen der Schweiz und erfordert ein koordiniertes Vorgehen der Departemente, insbesondere auch im öffentlichen Auftritt des Aussenministers und Bundespräsidenten.
Russische Propaganda und die Bedrohung von Demokratien
Medienberichte dazu in Zofinger Tagblatt und Watson
Die Menschenrechtsverletzungen durch den Iranischen Staat eskalieren zusehends und lösen gerade massive Proteste aus. Dem religiösen Fanatismus geschuldet wurden kürzlich zwei lesbische Iranerinnen wegen «Korruption auf Erden» schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.
Schweizer Massnahmen gegen die unhaltbaren und eskalierenden Menschenrechtsverletzungen im Iran
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Elektrizitätswirtschaft darzulegen, wie die bestehenden Speicherseen besser genutzt werden können.
Höhere Versorgungssicherheit mit besser gefüllten Speicherseen
Medienbericht dazu in Aargauer Zeitung
Welchen Beitrag können nach Ansicht des Bundesrates die bundesnahen Betriebe leisten, um die drohende Strommangellage abwenden zu können und gleichzeitig ihre Leistungen in entsprechender Form weiter anbieten zu können?
Der NDB hat offenbar Erkenntnisse, wonach die Schweiz «Ziel sei von gegen westliche Gesellschaften gerichtete russische Beeinflussungsaktivitäten» und dass er somit demokratische Prozesse unterminiert. Im einem (gemäss Medien) vertraulichen Bericht soll die Gefahr nur gegenüber «anderen Staaten» drohen.
Laut verschiedenen Medienberichten hat der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Erkenntnisse, dass Russland mit Schweizer Infrastruktur «demokratische Prozesse in anderen Staaten» unterminiert und manipuliert und «Ziel sei von gegen westliche Gesellschaften gerichtete russische Beeinflussungsaktivitäten», wie auch der NDB bestätigt. Wurde bei der russischen Botschaft protestiert?
Das Fahrplankonzept und damit auch der STEP-Ausbauschritt 2035 der Bahninfrastruktur müssen gemäss Information des BAV nochmals überprüft werden. Der Bundesrat wird beauftragt, auf seinen Entscheid zurückzukommen und in diesem neuen Rahmen die Grundlage zu schaffen, damit die heute bestehende stündliche Direktverbindung Baden-Brugg-Bern im STEP-Ausbauschritt 2035 erhalten bleiben wird.
Am 15. September 2021 präsentierte die Schweizer Demokratie Stiftung eine in englisch geschriebene Broschüre betitelt mit «Swiss Democracy Passport», die weltweit vertrieben werden soll. Erstellt wurde sie mit der Unterstützung der Universität Bern und des EDA, auf dessen Website sie aufgeschaltet ist.
Swiss Democracy Passport 2021 ohne Frauen. Ein Pass «nicht für alle»
Seit der Regierung der Taliban werden Notlage und Menschenrechtssituation in Afghanistan immer dramatischer. Die UNO schätzt, dass etwa zwei Drittel der Bevölkerung auf Nothilfe angewiesen ist und mehr als die Hälfte der Kinder von akuter Unterernährung bedroht sind.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wurde eruiert, wie die fünf westlichen Nachbarstaaten der Ukraine von der Schweiz bei der durch den russischen Überfall entstandenen Problemen unterstützt werden können?
Amnesty International wirft Israel pauschal vor, ein Apartheid-Staat zu sein. Ist der Bundesrat bereit, sich von dieser offensichtlich falschen Beschuldigung zu distanzieren und zu bestätigen, dass Israel ein Land mit demokratischen Institutionen ist, israelische StaatsbürgerInnen (Juden, Araber, Christen, Drusen etc.) aktives und passives Wahlrecht besitzen, unabhängig von der Religion Einsitz haben in Exekutive, Legislative und Judikative und diese Fakten kein Gerichtsurteil benötigen?
Die Hälfte des hier verheizten Gases stammt aus Russland und wird auch im privaten Bereich gebraucht. Die momentane Situation lässt die Sensibilität für die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen steigen.
Unter Annahme der markanten Aufstockung des Armeebudgets und in Ergänzung des sicherheitspolitischen Berichtes 2021 wird der Bundesrat gebeten, aufzuzeigen, inwiefern aufgrund der neusten Ereignisse eines Krieges in Europa, einem terrestrischen Angriff auf die Schweiz wirkungsvoll begegnet werden kann.
Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Im Jahr 2009 wurde im Parlament die Einführung eines Verbots rassistischer Symbole diskutiert. Es sollte mit Busse bestraft werden, wer öffentlich rassistische Symbole oder Gegenstände, die solche Symbole darstellen oder enthalten, verbreitet.
Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten
Medienberichte dazu in Aargauerzeitung, 20 Minuten, Der Bund
Ende November 2021 wurden die langfristig tätigen Familienorganisationen (wie Pro Juventute, Kibesuisse, Profamilia, Pro Enfance, a:primo) darüber informiert, dass sie ab dem 1. Januar 2022 etwa 25 Prozent weniger Mittel erhalten werden. Nota bene zu einem Zeitpunkt, in welchem die Budgets der Organisationen längst erstellt sind.
Die Finanzierung palästinensischer NGOs steht seit Jahren im Fokus des Interesses – in der Schweiz und in Israel. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele palästinensische NGOs werden im Jahr 2022 durch die Schweiz alimentiert?
Die Finanzierung palästinensischer NGOs steht seit Jahren im Fokus des Interesses – in der Schweiz und in Israel. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, welcher 2022 für die Finanzierung von palästinensischen NGOs vorgesehen ist?
Aus der Antwort des Bundesrats zum Postulat 21.3542 geht hervor, dass die Schweizer Gesetzgebung mit Blick auf gewalttätigen Extremismus und Terrorismus über die notwendigen Instrumente verfügt – nicht aber wenn es im freiheitlich-demokratischen System der Schweiz um nicht offensichtlich gewalttätige, aber trotzdem vorhandene extremistische Strukturen in Parallelgesellschaften geht. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, Massnahmen zu prüfen, wie dieser Mangel an Wissen und Erkenntnissen behoben werden kann.
Der Bundesrat ist gebeten, den volkswirtschaftlichen Nutzen der Familienarbeit (jährlich 6,5 Mia Arbeitsstunden) aufzuzeigen und mittels Zertifizierung oder anderer geeigneter Massnahmen der Familienarbeit die notwendige Anerkennung zukommen zu lassen. Als Aspekt der besseren Vereinigung von Familien- und Erwerbsarbeit soll Familienarbeit, ob für Männer oder Frauen, Teil der Arbeitsbiografie sein.
In der Stellungnahme zur Ip 21.3632 zeigt der Bundesrat eindrücklich auf, dass sich die Hamas des Doppelspiels bedient: Die Vision, einen palästinensischen Staat in den Grenzen von 1967 «zu bekräftigen» und gleichzeitig das Existenzrecht Israels zu bestreiten, ist Antisemitismus in Reinkultur.
Aus der neusten Publikation «TANGRAM» Nr. 45 vom 27. September 2021 der Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) geht hervor, dass im Jahr 2020 antisemitische Vorfälle und Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie sich verstärkt haben. Der Bundesrat wird gebeten in einem Bericht die Erkenntnisse über antisemitische Vorfälle an Kundgebungen und bei deren Vorbereitungen von Corona-Massnahmengegnern der kantonalen Polizei-Corps und Staatsschutz-Organe sowie die der damit befassten Bundesbehörden darzulegen.
Am 22. September 2021 findet die Durban Konferenz IV statt – «gefeiert» werden 20 Jahre, in denen der Antisemitismus gepflegt wurde. Bereits 16 Staaten (u.a. USA, Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich) haben deshalb ihre Teilnahme abgesagt.
Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit erfordern auch einen Fokus auf den Stellenwert der Familienarbeit. Die in der Familienarbeit erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten dürfen keine Lücke im CV bilden und steuerlich muss die Familienarbeit eine Berücksichtigung erfahren.
Der Bundesrat wird gebeten, basierend auf der Charta der Vereinten Nationen (UNO) folgende Fragen zu beantworten und damit auch eine Einschätzung der Situation im Nahen Osten und der Konfliktlinien aus seiner Sicht abzugeben:
1. Der Staat Israel ist Voll-Mitglied der UNO. Auf welche Grundlagen stützt sich die Staatsgründung und die Mitgliedschaft in der UNO?
Botschaften, wie u.a. China oder Russland, betreiben teilweise akribische Medienbeobachtung mit aufwändigen Gegendarstellungen zur Berichterstattung in freien Demokratien. Ihnen unbenommen.
Mit der Einreichung von zwei Postulaten verlangt die SIK-S einen Bericht zur Verhinderung von Hassrede und Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial (21.3450) sowie Massnahmen zur Kontrolle von Personen, die solches Gedankengut verbreiten (21.3451). Beide Massnahmen sind zielführend, lassen aber die Unterwanderung von zivilgesellschaftlichen Vereinen und Institutionen der Schweiz durch Extremisten ausser Acht.
Am 20. April 2021 wurde der Iran in einer geheimen Abstimmung in den UN-Frauenrechtsrat gewählt. Mindestens vier EU-Länder und westliche Staaten stimmten gemäss https://unwatch.org/un-elects-iran-to-top-womens-rights-body/ ebenfalls zu.
Zum wiederholten Male wurde bei UNRWA, welche die Schweiz mit 20 Millionen Franken jährlich unterstützt, antisemitisches und hetzerisches Lehrmaterial gefunden – und dies, obwohl UNRWA in der Vergangenheit mehrmals zugesichert hatte, diese Probleme zu beheben. Der Bundesrat hatte in einer Antwort im April 2016 auf die Motion 16.3289 erklärt: «Die Schweiz unterstützt in keiner Weise Organisationen, die zu Hass, Gewalt, Rassismus oder Antisemitismus aufrufen.»
Systematischer Antisemitismus und Hetze in Unterrichtsmaterialien der UNRWA
Aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit der Ehegatten erfolgt im geltenden Steuerrecht konsequenterweise eine gemeinsame Besteuerung. Die Individualbesteuerung stellt das heutige Steuersystem auf den Kopf samt enormem administrativen Aufwand, steuerlichen Unklarheiten und neuen Diskriminierungen.
Die überwiegende Mehrheit aller Paare tragen heutzutage im Laufe des Erwerbslebens zum gemeinsamen Einkommen bei und teilen sich in unterschiedlichen Pensen Familien- und Erwerbsarbeit. Wer, wann, wieviel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, liegt in der freien Entscheidung der Familien.
Im Zuge der bundesrätlichen Strategie, die Attraktivität der Armee für ihre Angehörigen zu erhöhen, im Speziellen auch für Frauen, muss auch ein Fokus auf das Erscheinungsbild gelegt werden. Während die Arbeits- und Kampfanzüge immer wieder erneuert werden, sollte die über die in die Jahre gekommene über dreissigjährige mausgraue Ausgangsuniform bezüglich den Standards eines modernen Erscheinungsbildes und einer modernen Armee überprüft werden.
In der Covid-19-Impfstrategie des BAG und der EKIF wird das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von BGP (besonders gefährdeten Personen) priorisiert. Innerhalb dieser Priorisierung kommt das Personal von Alters- und Pflegeheimen an erster Stelle zum Zug, die Spitexdienste erst an vierter.
Kritische Stimmen warnen vor der Unterwanderung von religiösen und politischen Institutionen durch legalistisch operierende islamistische Organisationen in der Schweiz, insbesondere auch durch Mitglieder der Muslimbruderschaft. Über die Aktivitäten der in der Schweiz tätigen Organisationen ist nur wenig bekannt. Oft sind auch die Behörden deshalb nicht ausreichend über den Charakter solcher Organisationen informiert. In der Gesellschaft führt dies zu Unsicherheit.
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die rituelle Verurteilungspraxis gegenüber Israel bezüglich der gesundheitlichen Lage in den Palästinensergebieten in der WHO zu rechtfertigen ist. Des Weiteren, aufgrund welcher Entscheidprozesse (laut Auskunft des Bundesrates auf eine Anfrage Bigler verantworten diese Fragen das Gesundheitsdepartement) und Faktenlage sich die Schweiz daran beteiligt und inwiefern diese Praxis mit der Neutralität der Schweiz zu vereinbaren ist.
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstatten, inwiefern, gestützt auf die Bundesverfassung Artikel 8 Absatz 1-3; Artikel 10 Absatz 2; Artikel 11 Absatz 1; Artikel 19, sowie Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe g eine Grundlage geschaffen werden kann, welche allen Kindern an unseren Kindergärten und Schulen die gleichen Rechte und die gleichen Freiheiten garantieren und den Kinderschutz gewährleisten. In unseren Bildungseinrichtungen muss eine freie Entfaltung aller Kinder ohne Kinderkopftuch garantiert sein.
Momentan findet in Belgien ein Prozess gegen den iranischen Diplomaten Assadollah Assad statt. Er wird beschuldigt, 2018 auf eine grosse Veranstaltung mit tausenden von Exiliranern in Villepin, Paris einen Bombenanschlag geplant zu haben.
Im Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative haben verschiedene Nichtregierungsorganisationen, im Speziellen auch Hilfswerke, eine wesentliche Rolle gespielt. Dies, was den finanziellen Einsatz betrifft, wie auch die arbeitsintensive Kampagnenarbeit.
Im Oktober hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung von COVID 19 erneut stark verschärft. Dadurch wurde die wirtschaftliche Misere der bereits arg gebeutelten Veranstaltungsbranche und die mit ihr verbundenen Messen, Konzerte, Kongresse, Theater, Kinobetriebe, Gastrounternehmen massiv verschärft.
Sofortige Umsetzung der Härtefallmassnahmen für Unternehmen nach Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes
Die von den französischen Journalisten Chesnot & Malbrunot recherchierten «Qatar Papers» beschreiben, wie Katar in Europa über eine NGO und ihre Stellvertreter-Institutionen Einfluss auf Organisationen der Muslimbruderschaft gewinnt. Das Buch zeigt auf, wie Moscheen, islamische Kulturzentren, Koranschulen und Bildungsorganisationen mit Beiträgen in Millionenhöhe aus Qatar unterstützt werden.
In der Schweiz gilt eine Quarantäne von 10 Tagen. In Deutschland wird eine von fünf Tagen diskutiert.
In Ergänzung zur Interpellation 20.4011, in welcher es um die «COVID-19-Anweisungen zur Quarantäne» des BAG vom 12. September 2020 geht und die Unmöglichkeit, für Kinder solche rigorose Einschränkungen einzuhalten, mache ich den Bundesrat darauf aufmerksam, dass Quarantäne oder gar Isolation auch für Menschen mit einem höheren oder hohen Betreuungsgrad kaum praktikabel ist. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung.
Die Schweiz muss bezüglich der einseitigen Verurteilungspraxis gegenüber der UNO Konsequenzen ziehen.
Einseitige Verurteilungspraxis der UNO gegenüber Israel. Welche Konsequenzen zieht die Schweiz?
Die Schweiz soll ihr Abstimmungsverhalten in den UNO-Gremien transparenter gestalten.
Gemäss Reporter ohne Grenzen gehört der Iran seit der Islamischen Revolution zu den repressivsten Ländern weltweit für Journalisten, insbesondere Frauen. Hunderte wurden seitdem strafverfolgt, inhaftiert oder hingerichtet.
Die Quarantäneregeln für kleine Kinder sind nicht zumutbar.
Die Ermordung des jungen Sportlers kann der Schweiz nicht gleichgültig sein. Wie kann sie die Menschenrechte wahren im Iran?
Iran. Konsequenzen der Schweiz nach der Hinrichtung von Navid Afkari
Die SBB lässt wegen Mangel an Lokführerpersonal schweizweit täglich 200 Zugverbindungen ausfallen. Damit fallen Leistungen aus im regionalen Verkehr, die von den Kantonen bestellt und mitfinanziert werden.
Die Protestbewegung in Weissrussland darf nicht von der politischen Agenda verschwinden.
– Welche Anstrengungen unternimmt der Bundesrat, um die demokratische Bewegung gegen die weissrussische Diktatur zu unterstützen?
Am 1. September reiste der Aussenminister in den Iran, um hundert Jahre Diplomatie Schweiz-Iran zu zelebrieren. Auch die Menschenrechte wurden gemäss Mitteilung angesprochen.
Das Büro wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, welche Parlamentariern, denen es aus gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, physisch an den Parlamentssitzungen teilzunehmen können, die Teilnahme in virtueller Form ermöglicht.
Welche Aktivitäten die Hisbollah in der Schweiz entfaltet ist unbekannt. Mit Blick auf die Neutralität der Schweiz lassen sich die Aktivitäten der Hisbollah aber nicht legitimieren und auch aus sicherheitspolitischen Überlegungen ist ein Bericht angezeigt.
Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz
Die Abstandsregeln haben Einfluss auf alle Bereiche, Schulen, Detailhandel, Events, Kultur, Gastronomie.
– Wie begründet der Bundesrat generell die unterschiedlichen Abstandsregeln zum Schutze der Gesundheit?
Den gastronomischen Unternehmen fehlen gemäss Berechnungen ihres Verbandes mit dem 2-Meter-Tischabstand durchschnittlich 38 Prozent der üblichen Sitzplatzkapazitäten für einen rentablen Betrieb. Jede Woche gingen so als direkte Folge der Tischmindestabstände 200 Millionen Franken Umsatz verloren.
Den gastronomischen Betrieben fehlen gemäss Berechnungen ihres Verbandes mit dem 2-Meter-Tischabstand durchschnittlich 38 Prozent der üblichen Sitzplatzkapazitäten für einen rentablen Betrieb. Jede Woche gehen so als direkte Folge der Tisch-Mindestabstände 200 Millionen Franken Umsatz verloren.
Covid-19. Rentabilität der Gastrobetriebe sichern durch eine andere Abstandsregel (2)
Wie begründet der Bundesrat die Ungleichbehandlung des Gastgewerbes gegenüber anderen Branchen? Stehapéros sind nur in Restaurationsbetrieben verboten, anderswo nicht.
Covid-19. Willkürlichkeit der Abstandsregeln für das Gastgewerbe
In allen Gremien der UNO richten sich gut 93 Prozent der Verurteilungen wegen Menschenrechtsverletzungen gegen die einzige Demokratie im Nahen Osten, den Kleinstaat Israel. Schwerste Vergehen anderer Staaten erscheinen marginal.
Wird die Schweiz offiziell die fortwährenden, fatalen Völkerrechtsbrüche durch das syrische Regime und des Iran, denen Hunderttausende Menschen brutal zum Opfer fallen, öffentlich verurteilen?
Im Gegensatz zu Österreich (1 Meter) und Deutschland (1,5 Meter) gilt in der Schweiz die 2-Meter Regel. Die Logik dieser Unterschiedlichkeit erschliesst sich nicht.
Zur Bewältigung der Coronakrise muss der Bundesrat eine Taskforce Wirtschaft einsetzen.
Zur Aufarbeitung der Coronakrise braucht es eine Expertengruppe analog derjenigen nach der Bankenkrise.
Durchführung von Generalversammlungen von börsennotierten Unternehmen während der Corona-Krise soll ermöglicht werden.
Durchführung von Generalversammlungen von börsenkotierten Unternehmen
Eine schleichende Abstufung des Stellenwertes des Bahnhofs Baden im nationalen und kantonalen öV-Netzkonzept wird der bevölkerungsreichen Region Baden, dem bedeutenden Wirtschaftsstandort und dem wichtigen Tagungsort nicht gerecht. Die in Baden angesiedelten internationalen Grosskonzerne sind auf ein dichtes Schnellzugsnetz und direkte Zugsverbindungen zwingend angewiesen.
Bahnverkehr. Direktverbindungen der Wirtschaftsregion Baden in die grossen Zentren erhalten