Letzte Woche hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, den das Parlament ihm mit meinem Postulat in Auftrag gegeben hat. Es ging um eine differenzierte Betrachtung des Kinderkopftuches an Kitas, Kindergärten und Schulen. Man bekommt ja immer unterschiedliche Rückmeldungen auf politische Anliegen, hier waren die Rückmeldungen aber beinahe einheitlich geprägt vom Unverständnis über die bundesrätliche Antwort, über die auch ich ernsthaft irritiert bin.
Mein im Nationalrat mehrheitlich unterstütztes Anliegen, vertreten durch Nationalrätin Jaqueline de Quattro, lautete, in der Frage der Kinderkopftücher den individuellen Rechten des Kindes eine andere Bedeutung zukommen zu lassen als der sogenannten „Religionsfreiheit“. Zwar garantiert die Bundesverfassung die Religionsfreiheit, aber im Namen der Religionsfreiheit darf man ja wohl nicht die Bundesverfassung verletzten. Auf diese Gewichtung geht die Landesregierung nicht ein. Es war die zentrale Frage.
Wir monieren Kinderrechte einer kleinen Minderheit von muslimischen Mädchen, die wir im Freiraum Schule beschützen müssen. Die Schule ist ein Freiraum für die Grundwerte unseres Rechtsstaates. Freiheit, Gleiche Rechte und Chancengerechtigkeit. Parallelrechte für Kinder zu schaffen, für die eine kleine Gruppe von Mädchen, für die andere grosse und mit ihnen auch für alle Buben, erachte ich in einer freien Demokratie und einem Rechtsstaat als verfassungswidrig.
Die Antwort des BR ist eine Streitschrift für das Kopftuch. Es wirkt, als wäre es von den Islamverbänden beeinflusst worden. Und von diesen hätte der Bundesrat dann schon noch die Auskunft einholen sollen, welche gefährlichen Signale Kinderhaare aussenden, dass man sie bedecken muss. Aber das hat er wohl gar nicht gefragt. Und wenn man schon die Bedeckung der Haare und des Körpers religiös begründet, weshalb gilt sie dann nicht für Buben und Männer? Dies im Besonderen widerspricht der rechtsstaatlichen Logik. Ganz offensichtlich geistert die Vorstellung, die Sünde geht vom Weibe aus im Westen nach wie vor und wieder neu herum. Dass der erste Mann wegen einer Frau aus dem Paradies geschmissen wurde, wird zum kollektiven Trauma und da hilft auch die Aufklärung nicht. Back to the Steinzeit.
Aber Spass beiseite. Was mich auch sehr erstaunt, ist das Communiqué dazu, nämlich dass der BR gemäss dem Vorstoss klären müsse, wie der Schwimmunterricht abzuhalten sein. Das war erstens nicht Gegenstand des Postulates und zweitens habe ich doch zweimal lesen müssen, dass unsere Landesregierung tatsächlich für den Schwimmunterricht Burkinis vorschlägt. Der Schweizerische Bundesrat ist der Ansicht, dass kleine Mädchen „halt“ Burkinis tragen sollen, wenn sie in die Badi gehen. Vielleicht probiert es die Landesregierung doch einmal selber aus und begibt sich einen Tag lang im Taucheranzug ins Marzilli und legt sich da an die Sonne.
Wenn wir Parallelrechte fördern, betreiben wir Toleranz gegen Intoleranz. Dies im Namen einer schwer zu umschreibenden Religionsfreiheit, in einem Land, in dem die eigene Religion zunehmend an Bedeutung verliert. Letzteres steht mir nicht zu, zu bewerten. Wir haben aber eine Verpflichtung, unseren Rechtsstaat mit all seinen Werten zu schützen: Freiheit. Gleiche Rechte. Solidarität. Schariarecht widerspricht diesem Anspruch. Die Diskussion sei zusätzlich erlaubt, weshalb man aus einem Land flüchtet und moniert, man leide unter einer fundamentalistischen Gesetzgebung und dann den Anspruch hat, eben diese Gesetzgebung hier zu implementieren.
Ich bleibe am Thema .